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Warum ist die Firma IPT Hamburg Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz?

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (wS) sind nicht selten im Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Die Folgen sind oft zusätzliche Kosten für Beseitigung und Sanierung.
Aus all diesen Gründen ist es verständlich, dass der Gesetzgeber ein umfangreiches Regelwerk zum Schutz von Boden und Wasser aufgebaut hat: das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie zahlreiche Verordnungen und technische Regeln.

Für welche Anlagen gelten die Bestimmungen?

Betroffen von dieser Regelung sind Sie als Unternehmer dann, wenn Sie Arbeiten an den nachstehenden beschriebenen Anlagen durchführen wollen ( §19 g, Abs.1 und 2 WHG):

- Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe
- Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlicher Einrichtungen
- Anlagen zum Umschlag wassergefährdender Stoffe
- Rohrleitungsanlagen für wassergefährdende Stoffe innerhalb des Werksgeländes

Welche Stoffe gelten als wassergefährdend?

Als wassergefährdende Stoffe (wS) gelten insbesondere:

- Säuren und Laugen
- Alkalimetalle, Siliciumlegierungen mit über 30% Si, metallorganische Verbindungen, Halogene, Säurehalogenide und Bleisalz
- Mineral- und Teeröle sowie deren Produkte
- Flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwassestoffe, Alkohole, Aldehyde, Ketone, Ester
- Gifte

Ausnahmen: Es werden Tätigkeiten durchgeführt, die die Sicherheit der Anlagen nicht unmittelbar berühren (vorbereitende Baumaßnahmen, etc.)

Ein Unternehmen gilt nur dann als Fachbetrieb, wenn

a) es über entsprechende Geräte und Ausrüstungsteile sowie über sachkundiges Personal verfügt, um Arbeiten an diesen Anlagen mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchführen zu können

und

b) es nachweist, dass es Mitglied in einer baurechtlich anerkannten Güte- oder Überwachungsgemeinschaft ist oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat.